Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten

Schulen dürfen nach § 83 des Hessischen Schulgesetzes personenbezogene Daten der Schüler, Eltern und Lehrkräfte verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erforderlich ist. Mit dieser Datenverarbeitungsbefugnis​ sind sowohl im Schulgesetz wie auch in der neuen Schuldatenschutz-Verordnun​g datenschutzrechtliche Regelungen normiert, die von den Schulen respektive ihrer Lehrkräfte zu beachten sind.
Der Datenschutz ist zwar nicht das Kerngeschäft schulischer Tätigkeit, aber ein nicht unwesentlicher Baustein. Denn nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann die richtigen Entscheidungen im Rahmen seiner Tätigkeit treffen.

In der Fortbildung soll auf die wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen eingegangen und mit Praxisbeispielen unterlegt werden.

Bitte senden Sie uns im Vorfeld der Fortbildung ihre Fragen zum Datenschutz an Schulen an mzld@lahn-dill-kreis.de, damit in der Fortbildung gezielt darauf eingegangen werden kann.

 

Online-Kurs Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten
Datum 30.09.2024 – 30.09.2024
Zeit 14:00 – 16:00
Ort Online


Kontakt Medienzentrum Lahn-Dill
Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar
Tel. 064414071320
schulen.lahn-dill-kreis.de/medienzentrum-lahn-dill/
Status Garantierte Durchführung
Nummer 0241237701
Freie Plätze
22
27%
Nr. Datum Zeit Beschreibung
1 30.09.2024 14:00 – 16:00 Datenschutz in Schulen – Auf was Lehrkräfte achten sollten

Hinweis: Verantwortlicher Veranstalter ist jeweils das Medienzentrum, an dessen Standort ein Angebot stattfindet. Die Fortbildungsveranstaltungen des Medienzentrums MTK finden in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Rüsselsheim statt.

*Kategorisierung gemäß Erlass zum "Portfolio Medienbildungskompetenz"